Teil 2 - Genauigkeit der Corona-Tests | Wirksamkeit von Masken | Gerichtsurteile und rechtliches

Kapitelübersicht
• Corona Tests
• Wie gut schützen Masken?
• Corona-Politik aus rechtlicher Sicht.

Kapitel 1 - Corona-Tests

Themenübersicht von Kapitel 1
• Genauigkeit und Fehlerquote der PCR-Tests: Spezifität und Sensitivität

• Ct-Wert/Zyklen

• Pandemie mit Tests steuern?

• Untersuchung der Drosten-PCR-Test-Studie


Einleitung

Um Bestandteile eines Coronavirus oder deren Immunantwort nachzuweisen gibt es verschiedene Tests.

Darunter gehören

• PCR-Tests,
• Antigen-Tests,
• Antikörpertests,• Test durch Virusanzucht.

 
Wir werden in diesem Kapitel aber hauptsächlich auf die PCR-Tests eingehen, denn diese sind es, die regelmäßig in die Statistiken miteinfließen, um Maßnahmen zu begründen.
 

Der PCR-Test vervielfältigt die zu untersuchende Substanz so oft, bis er positiv anschlägt. Im Fall von SARS-CoV-2 reagiert der Test auf bestimmte Teile der RNA des Spike-Proteine des Virus. Die Spikeproteine sind die vielen Spitzen auf der Viruskugel, die dazu dienen, sich an eine Zelle anzudocken um sich darin zu vermehren.

 



Grafik: Computersimulation des SARS-CoV-2-Virus. Die vielen Spitzen sind die Spikeproteine/Antigene

Fällt solch ein Test positiv aus, bedeutet dies aber nicht gleich, dass man infiziert ist. Und erst Recht nicht, ob man krank ist. Sondern dies sagt uns nur, dass dieses eine Teil des Virus gefunden wurde. Dieses Teil (Spikeprotein) kann z.B. von einer bereits überstandenen Infektion stammen die bereits mehrere Wochen bis Monate zurückliegt. Aber der Test kann auch selbst so geringe Virenanteile feststellen, die gar nicht zu einer Infektion führen können, daher ist eine sorgfältige Bewertung des Testergebnisses notwendig. Mehr dazu in den folgenden Punkten.

Zudem gibt es auch, wie bei jedem anderen Test, eine kleine Fehlerquote. Diese wird definiert durch die Spezifität und Sensitivität.

 

Genauigkeit der PCR-Tests: Spezifität und Sensitivität

Die Spezifität gibt an, wie hoch die Richtigkeit eines negativen Testergebnisses liegt, wenn nicht infizierte Personen getestet werden.

Beispiel:

es werden 100 nicht infizierte Menschen mit einem PCR-Test der eine Spezifität von 95% aufweist, getestet. Bei solch einem Test, würden von 100 durchgeführten Tests, 5 positiv ausfallen, obwohl diese Personen gar nicht infiziert sind. Dies ist die Fehlerquote. Und umso mehr Menschen ich teste, umso mehr absolute falsch-positive Ergebnisse werden produziert. Würde man statt 100 nicht infizierte, z.B. 1.000.000 nicht infizierte Menschen testen, würde man am Ende 50.000 positive Tests erhalten, obwohl es in Wirklichkeit 0 sind.

Selbst wenn man sehr sehr gute Tests verwendet, von z.B. einer Spezifität von 99%, liefert der Test bei 1.000.000 nichtinfizierten Menschen zu 10.000 falsch-positiven-Ergebnissen.

Wegen dieser kleinen Fehlertoleranz, werden manchmal auch zwei Tests durchgeführt um ein sicheres Ergebnis zu erhalten.

Dabei leuchtet es ein, dass wenn man viele Menschen testet, man nie auf einen Wert von 0 kommen kann, selbst wenn niemand infiziert ist. Auch wenn der Test sehr genau ist, werden immer sogenannte Falsch-Positive produziert. Deshalb sollte man nur Menschen testen, die auch wirklich Symptome haben. Das kritisieren einige Wissenschaftler schon seit Anfang der Corona-Pandemie. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) äußert sich seit einiger Zeit kritisch zu den Tests. Man solle sie nur an Personen mit Symptomen Testen, und selbst dann sind die Testergebnisse kritisch zu betrachten, denn es gibt noch andere Faktoren die die Ergebnisse beeinflussen. Zu einen dieser Faktoren gehört der Ct-Wert/Zyklen.

Wenn man nun bedenkt, dass in der Woche bis zu über einer Million Tests durchgeführt werden, es nie zu einem Ende der Pandemie kommen wird. Erst wenn aufgehört wird wahllos zu testen, gibt es auch keine hohen Zahlen mehr.

 
Sensitivität
Die Sensitivität beschreibt den Anteil der tatsächlichen positiven.

Beispiel:

Es werden 100 infizierte Menschen mit einem PCR-Test mit einer Sensitivität von 95% getestet. 5 von diesen Tests fallen aber negativ aus. Diese 5 negativ getesteten Personen, wurden vom Test „übersehen“ – sie sind zwar infiziert, aber der Test hat sie fehlerhafterweise als negativ identifiziert.

 

Ct-Wert/Zyklen

Der Ct-Wert gibt an, wie oft eine zu untersuchende Probe (RNA) vervielfältigt wird – also wie viele Vervielfältigungszyklen durchlaufen werden müssen, bis der Test das gesuchte findet. Umso höher der Ct-Wert liegt bis er anschlägt, desto weniger Virusbestandteile waren in der entnommenen Probe (Rachen- /Nasenabstrich) enthalten.

In jedem Zyklus, wird der entnommene Ausgangsstoff vervielfältigt. Die Anzahl der Zyklen beschreibt der Ct-Wert.

Denn um winzige Spuren bestimmter RNA-Bestandteile (der Spikeproteine) mittels PCR-Test nachzuweisen, muss die entnommene Probe erst einmal vervielfältigt werden, damit überhaupt was gemessen bzw. nachgewiesen werden kann. Denn die Viruslast auf den Proben ist oft viel zu gering das sie überhaupt gemessen werden können.

Fällt der Test zum Beispiel erst nach 45 Zyklen positiv aus, bedeutet das, dass nur sehr wenig Virussubstanz gefunden wurde, da sehr viele Zyklen (Vervielfältigungen) durchlaufen werden mussten bis man etwas messen konnte. Fällt der Test aber bereits nach 10 Zyklen positiv aus, bedeutet dies, dass dort deutlich mehr Material gefunden wurde, da das Ausgangsmaterial nicht so oft vervielfältigt worden musste bis es nachweisbar war.

Der Ct-Wert ist deshalb so wichtig, da damit die Viruslast ermittelt werden kann. Denn um sich zu infizieren, müssen erst einmal genug Viren vorhanden sein. Man spricht dabei von der „Viruslast“. Ein „paar“ Viren reichen nicht für eine Infektion aus und stellen keine Gefahr dar. Wir atmen jeden Tag alles Mögliche an Dingen ein wie z.B. Blütenpollen, Bakterien, Viren, Feinstaub, jedoch ist die Dosis meist zu gering, dass es zu einer Erkrankung kommt. Zumal der PCR-Test nicht einmal nachweisen kann, ob es sich um ein intaktes, also vermehrungsfähiges Virus handelt, oder nur um „tote“ Bruchstücke. Der PCR-Test kann nämlich nur bestimmte RNA-Sequenzen nachweisen.

Auf das Problem mit dem zu hohen Ct-Wert haben schon viele hochrangige Wissenschaftler hingewiesen, und es existieren auch mehrere Studien dazu. Ab einem bestimmten Ct-Wert, kann zwar noch nachgewiesen werden, aber es besteht keine Gefahr einer Infektion da die Viruslast viel zu gering ist. Auch mehrere Richter haben sich mit dem Problem befasst und haben sich mehrere Experten als Gutachter herangezogen die sehr detailliert aufgezeigt haben, dass diese Werte mit Vorsicht zu genießen sind und dass Infektionen durch solcherlei Tests nicht nachgewiesen werden können.

Diese Tests sind aber hauptverantwortlich für die ganzen Maßnahmen und der Pandemie. Es werden täglich sehr viele Tests durchgeführt, mal mehr mal weniger. Und somit schwanken auch die Daten wie z.B. die Zahl der Neuinfektionen.

 

 

Aus wissenschaftlicher Sicht ist das eigentlich völlig klar. Dennoch werden diese Tests fälschlicherweise als Diagnostisches Mittel eingesetzt welches für die ganzen „Infektionszahlen“ und somit für die „Pandemie“ verantwortlich ist. Es gibt mehrere Studien zu den PCR-Tests im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, dass zwar ab einem bestimmten Zyklen-Wert Viren bzw. Virusbestandteile nachgewiesen werden können, die aber nie jemanden krankmachen können da die Viruslast viel zu gering ist. Einige Wissenschaftler empfehlen daher einen maximalen Schwellenwert (auch „Ct-Wert“ oder „Zyklen“ genannt) von 24, andere Studien sagen bis max. 35 Zyklen. Schlägt der Test aber erst über diesem Wert positiv aus, besteht so gut wie keine Gefahr für den getesteten zu erkranken. Diese Studien haben auch die Richter herangezogen, die sagen, das PCR-Tests nicht zur Diagnose zugelassen sind. Trotz dieses Wissens, werden aber oft noch bis zu 45 Zyklen angewendet. Auch die WHO weist neuerdings auf dieses Problem hin.

Würde man also gar keine Tests machen, würde diese „Pandemie“ gar nicht auffallen. Die Toten würden dann einfach wie sonst auch als Grippetote gezählt.

Ausschnitt vom Wiener Verwaltungsgericht:

„Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 (Bullard, J., Dust, K., Funk, D., Strong, J. E.,Alexander, D., Garnett, L., ... & Poliquin, G. (2020). Predicting infectious severeacute respiratory syndrome coronavirus 2 from diagnostic samples.ClinicalInfectious Diseases,71(10), 2663-2666.) ist bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.“

 

Auch andere Gerichte wie z.B. ein portugiesisches Berufungsgericht beklagt das Problem mit den Ct-Werten:

"Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind: Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen ab; die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der vorhandenen Viruslast ab.

Unter Berufung auf Jaafar et al. (2020; https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491) kommt das Gericht zu dem Schluss, dass „wenn eine Person durch PCR als positiv getestet wird, wenn ein Schwellenwert von 35 Zyklen oder höher verwendet wird (wie es in den meisten Labors in Europa und den USA die Regel ist), die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist, <3% beträgt und die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsches Positiv ist, 97% beträgt“.

 

Pandemie mit Tests steuern?

 
„Zahl der Neuinfektionen“

Immer wieder hört man das die „Zahl der Neuinfektionen“ steigt.

Was sagt uns die Zahl der Neuinfektionen überhaupt? Im Grunde gar nichts. Was zuerst etwas merkwürdig klingt, ist aber beim genauem Betrachten absolut logisch. Denn es kommt nicht nur drauf an wie viele positiv getestet wurden, sondern wie viele Tests überhaupt durchgeführt wurden.

Führt man z.B. in dieser Woche doppelt so viele Tests durch als in der vorherigen Woche, steigen logischerweise auch die „Neuinfektionen“. Umso mehr man testet, desto mehr findet man auch. Daher ist die Zahl der Neuinfektionen absolut bedeutungslos. Damit sie an Bedeutung gewinnt, muss man diese Zahl in Relation setzen.

Das wurde auch schon lange von Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Schrappe oder dem ehemaligen Vizechef von Pfizer, Dr. Mike Yeadon, kritisiert.

 

Dieses Problem spiegelt sich auch in den Statistiken wider:



Grafik: links „Neue Fälle“, rechts die Testzahlen. Umso mehr getestet wird, desto mehr „Fälle“ gibt es
Quelle: Bayerischer Rundfunk, Daten vom RKI.

 



Grafik: Auch hier wieder, umso mehr getestet wird, desto mehr „Neuinfektionen“ gibt es.
Quelle: IGES Institut (unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut),
Daten vom RKI
.

Untersuchung der Drosten-PCR-Test-Studie

22 sehr angesehene Wissenschaftler untersuchten die PCR-Test-Studie vom deutschen Virologen Prof. Drosten und veröffentlichten die Ergebnisse in einer Studie. Zu einem der 22 Wissenschaftler gehört der ehemalige Vizechef von Pfizer, Dr. Mike Yeadon der seit vielen Jahrzehnten in der Impfstoffentwicklung, insbesondere der Atemwegserkrankungen tätig ist.

Die Wissenschaftler stellten über 10 gravierende Fehler in der Drosten-Studie fest. Einen deutschsprachiger Artikel über die wichtigsten Kritikpunkte finden sie hier.


 

Kapitel 2 - Wie gut schützen Masken?

Themenübersicht des zweiten Kapitels
• Wirksamkeit von Masken kaum belegt
• Wie kam es zum Wandel, das Masken plötzlich doch schützen?
• Kohlendioxidgehalt (CO2) unter der Maske und deren Nebenwirkungen


 

Wirksamkeit von Masken kaum belegt

Über die Wirksamkeit von Masken gab es heftige Diskussionen. Anfangs hieß es von so gut wie allen Wissenschaftlern, u.a. dem Virologen Prof. Drosten oder dem Gesundheitsminister Jens Spahn, Masken schützen gar nicht oder kaum, die Studien dazu sehen schlecht aus.

Ob Masken vor Infektionen schützen oder nicht, wird seit mehreren Jahrzehnten untersucht.

Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, das Masken in den meisten Situationen kaum oder sogar gar keinen Schutz bieten. Nur in bestimmten wenigen Situationen sind Masken von Vorteil. Das Masketragen in der Öffentlichkeit z.B. ist weniger sinnvoll. Durch ständiges anfassen und durchfeuchten mit ausgeatmeter Luft bieten die Masken einen idealen Nährboden für Bakterien, worin die Gefahr einer Infektion erhöht wird. Selbst bei korrekter Anwendung von Masken bieten sie kaum Schutz, wie zahlreiche Studien belegen.

Als Beispiel möchte ich eine Dänische Studie aufzeigen. Dort wurde der einen Gruppe der Studienteilnehmer gebeten eine Maske zu tragen, und der anderen Gruppe keine Maske zu tragen. Nach einem Monat schaute man wie viele sich mit Maske angesteckt hatten, und wie viele Ohne. Das Ergebnis:

• Mit Maske steckten sich 1,8%% mit Corona an

• Ohne Maske steckten sich 2,1% mit Corona an

Der Unterschied beträgt somit lediglich 0,3%. 

 

Schaut man sich die Länder an, die komplett auf Lockdowns, Maskenpflicht usw. verzichtet haben wie z.B. Weißrussland oder Schweden, stellt sich schnell heraus das dort nicht mehr Leute versterben als in anderen Ländern. Diese Länder sind der Beweis, dass die Maskenpflicht und die Lockdowns keinen positiven Nutzen haben, sondern nur Schaden anrichten.



Um einen kleinen Überblick über die Maskenstudien zu verschaffen, haben einige Wissenschaftler die Ergebnisse von 47 Studien zusammengefasst und ins Deutsche übersetzt. Jede einzelne dort aufgeführte Studie ist zusätzlich verlinkt und mit nur einem Klick aufrufbar. Jeder kann die Studien nachlesen.

Aber auch andere Untersuchungen wurden veröffentlicht.

Prof. Dr. med. Ines Kappstein - Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Hygiene und Umweltmedizin, untersuchte den Nutzen von Masken und Veröffentlichte Ihre Arbeit unter dem Titel „Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit“.

 

Doch wie kam es zu dem Wandel, das Masken plötzlich helfen?

Der Wandel kam dadurch zustande, das plötzlich fragwürdige Hamsterstudien, Simulationen und Modellrechnungen den Nutzen einer Maske angeblich beweisen sollen. Dabei sollte man sich die Frage stellen, wieso gerade solche realitätsfernen Studien, die Studien die mit Menschen gemacht wurden widerlegen können. Sollte man nicht eher auf die Studien Wert legen, die man mit Menschen gemacht hat, statt z.B. mit Hamstern oder in Simulationen?

 
ZDF-Artikel zu einer Hamster-Studie:
 

Wie wurde die Studie durchgeführt? Ein Zitat aus dem ZDF-Artikel:

„Für die Studie wurden mit dem Coronavirus infizierte Hamster neben einen Käfig mit gesunden Tieren gesetzt. Zwischen die beiden Käfige wurden OP-Masken platziert. Es sei deutlich geworden, dass das Maskentragen durch Infizierte, insbesondere wenn sie keine Symptome zeigen, "sehr viel wichtiger ist als alles andere", sagte Studienleiter Yuen Kwok-yung, einer der weltweit führenden Coronavirus-Experten.“

Es wurden also die Käfige mit einer Maske getrennt worin sich Hamster befinden. Dabei sollte man sich ernsthaft die Frage stellen, ob die Studie wirklich ernst gemeint ist und auf dem Menschen übertragbar ist.

 
HNA-Artikel über eine Simulationsstudie:
 



Grafik: Eine beheizte Puppe in einem Glaskasten. © DLR Göttingen/nh



Grafik: Eine beheizte Puppe im Glaskasten. © DLR Göttingen/nh

In dieser Simulation, soll erwiesen werden, dass die Masken Coronaviren abhalten. Oder etwa doch nicht? Was schreiben die HNA-Autoren des Artikels dazu?

„Getestet und gemessen wurde in einem hermetisch abgeschlossenen Raum, in dem eine „atmende“ Puppe saß, die auch per Heizung erwärmt wurde – und kleine zuckerkornähnliche, bis 350 µm große Seifenblasen, mit denen der 12 Kubikmeter große Raum geflutet wurde.“

Es ging hier also um winzige Seifenblasen, die mit Coronaviren gar nichts zu tun haben, mal davon abgesehen, dass es sich dabei nur um eine Simulation handelt die das Ganze nicht wirklich glaubwürdiger macht.

Es mag vielleicht interessant anzuschauen sein, wie eine Simulation aufzeigt, dass eine Maske Seifenbläschen reduziert, es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass sich Menschen trotz Maske mit Coronaviren anstecken, wie zahlreiche mit Menschen durchgeführten Studien belegen.

Eine Seifenblasen-Simulation soll also die „echten“ Menschen-Studien widerlegen? Mich überzeugt das nicht wirklich.

Bis heute hält sich das Gerücht, dass die Wissenschaftler wie Prof. Drosten damals von Masken abrieten da sie keine Wirkung erzielen, weil nicht genug Masken zur Verfügung stünden. Dies ist falsch, denn die mit Menschen durchgeführten Studien zeigen ganz klar auf, dass die Masken in den meisten Fällen nichts oder kaum vor einer Infektion schützen. Dies ist auch keine neue Erkenntnis, sondern seit einigen Jahrzehnten bekannt. Erst seit 2020, als einige dubiose Maskenstudien auftauchten und die Medien propagierten das sie schützen, wurde das ganze so verdreht, dass Masken einen Schutz bieten. In diversen Studien die man problemlos mit Wissenschaftlichen Literaturdatenbanken wie z.B. www.pubmed.de finden kann, lässt sich das nachweisen.

Machen Sie mal den Versuch und suchen Sie im Internet mal nach realen Maskenstudien die mit Menschen durchgeführt wurden, und zählen sie wie viele Maskenstudien eine Wirksamkeit beweisen, und wie viele nicht… Ich denke, danach glaubt niemand mehr an die große Wirksamkeit von Masken. Nur leider überprüfen das die wenigsten Menschen da dies sehr aufwendig ist und viel Zeit in Anspruch nimmt.

Es gibt natürlich auch gewisse Ausnahmen, wo die Masken einen hohen Nutzen haben. Z.B. wenn bei einer Zahnbehandlung der Zahnarzt eine Maske trägt. Dort kommt es nicht selten zu höheren Speichelspritzern die eine Infektion beim Zahnarzt auslösen können. Oder bei Operationen, damit kein Speichel vom Operateur in die Wunde gelangt.

Für die Öffentlichkeit aber, sind die Risiken von Masken höher als der Nutzen (den es nicht gibt). Durch einen falschen Umgang mit den Masken, erhöht man das Infektionsrisiko, nicht nur gegenüber Coronaviren, sondern auch anderer Viren, Bakterien und Pilzen.

Masken – Idealer Nährboden für Bakterien, Pilze und Co.

Die feuchte warme Luft die durch die Maske strömt bietet einen idealen Nährboden für Bakterien, Pilze und anderes. Das ist nicht nur logisch, sondern auch wissenschaftlich belegt.

Zitat aus einem Artikel von TKP.at über die Laboruntersuchungen von K-Tipp:

Die K-Tipp-Tests zeigen, dass die meisten Pendler ihre Masken mehrere Tage oder sogar wochenlang tragen. Viele geben an, dass sie nicht unnötig Abfall produzieren wollen. Eine fatale Einstellung. Denn 11 der 20 getesteten Masken enthielten mehr als 100’000 Bakterienkolonien. Drei davon gar mehr als eine Million.

Damit nicht genug: Die Mikrobiologen fanden auch Staphylokokken. Auf 14 der 20 Masken. Die Bakterien können Lungen- und Hirnentzündungen auslösen. Auf 15 der 20 getesteten Masken fand der K-Tipp zudem Schimmel- und Hefepilze.“

Die Ergebnisse werden aber ignoriert und die unsinnigen und schädigenden Maßnahmen weiter eingehalten. Auch die WHO warnte bereits im Jahr 2020 vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko durch falschen Nutzen der Maske. Aber auch der hierzulande bekannte Virologe Prof. Streeck warnte im Juni 2020 davor: „Masken sind Nährboden für Bakterien und Pilze“. Dabei gibt es aber Länder die auf eine Maskenpflicht verzichtet hat und es trotzdem nicht zu einer Katastrophe kam, siehe z.B. Schweden.

 

 

Kohlendioxidgehalt (CO2) unter der Maske

Immer wieder fordern Wissenschaftler nach Studien die den Kohlendioxidgehalt unter der Maske bei Kindern messen um mögliche Gefahren ermitteln.

Obwohl seit Jahren bekannt ist, dass selbst bei Erwachsenen Personen der Kohlendioxidgehalt unter der OP-Maske den zulässigen Grenzwert die am Arbeitsplatz herrschen dürfen (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedzin) um ein vielfaches überschritten wird, werden keine Untersuchungen bei Kindern durchgeführt wo eine noch höhere Konzentration und Schädigung zu erwarten ist. Im Gegenteil sogar: Ärzte wie der Kinderarzt Dr. Eugen Janzen versuchen seit langer Zeit solche Untersuchungen durchzuführen, die Universitäten mit denen er zusammenarbeiten will zeigen teilweise zwar Interesse, springen dann aber am Ende doch ab. Auch der Staat hat kein Interesse an solchen Untersuchungen und nimmt die Gefahren der Kinder in Kauf. Dabei sind solche Studien in wenigen Tagen mit nicht allzu viel Geld durchführbar. Selbst noch heute, einem Jahr nach Einführung der Maskenpflicht sträuben sich die Universitäten und Regierungen dies zu untersuchen.

 

Der normale Gehalt an Kohlendioxid im Freien ohne Maske liegt bei etwa 0,04 Volumenprozent (also 400 ppm). Für geschlossene Räume gilt laut Umweltbundesamt ein Wert von 0,2 Vol.-% bzw. 2000 ppm als Grenzwert, alles darüber hinaus ist inakzeptabel. Laut Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegt der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert bei 0,5% Vol. bzw. 5000 ml/m3 (ppm) bei Erwachsenen.

In einer Dissertation aus dem Jahr 2004 wurde beobachtet, dass die CO2-Konzentration unter OP-Masken ansteigt. Nebenwirkungen vom Maskentragen sind seit langem bekannt, was in der Dissertation auch erwähnt wird. Zitat:

"Es ist eine Tatsache, dass das Operationspersonal, vor allem bei längeren Operationen,

über Müdigkeit und wiederholtes Gähnen klagt. Dies könnte Folge einer durch CO2-

Rückatmung bedingten Veränderung des physiologischen Gasaustausches sein."

 

 In der Dissertation wird auch Bezug auf eine Studie aus dem Jahr 1978 genommen, Zitat:

„Ramanathan untersuchte die unmittelbare Umgebung unter Operationstüchern bei wachen Patienten während Augenoperationen. Neben einer signifikanten Temperaturerhöhung um 6,9 C und Zunahme der relativen Luftfeuchtigkeit um 26% wurde eine Abnahme der Sauerstoffkonzentration von durchschnittlich 3,4% und eine Zunahme der Kohlendioxidkonzentration von durchschnittlic 3,5% unter dem Operationstuch bestätigt. Nach Einsatz eines Absaugers und Applikation eines Sauerstoffzuführenden Schlauches wurde eine zufriedenstellende Annäherung an die Umgebungswerte erzielt“

 

Der nach Umweltbundesamt zugelassene Grenzwert von 0,2% Vol. würde demnach ohne Absaugung und Sauerstoffzuführung um das 17,5-fache überschritten. Dies ist natürlich nicht exakt vergleichbar mit einer Maske, liefert aber ähnliche Ergebnisse.

Dennoch werden heutzutage die Gefahren bei Kindern durch das Masketragen heruntergespielt, ohne dabei Beweise zu liefern – es gibt nämlich keine einzige Studie die mit Kindern durchgeführt wurde. „Faktenchecker“ behaupten gerne, die CO2-Studien von damals sind heute nicht mehr anwendbar da die Masken heute anders beschaffen sind als damals. Es wird sogar behauptet, es sammle sich keine ausgeatmete Luft in der Maske an, obwohl dies mehrfach erwiesen und logisch ist.

Stimmt das so? Ein Gutachten vom November 2020 kommt auf vergleichbare Ergebnisse wie damals im Jahr 1978. Bei dem Gutachten jedoch wurde der CO2-Gehalt unter OP-Masken gemessen statt unter Operationstüchern, die Ergebnisse fallen dennoch ähnlich aus. Zitat aus dem neuen Gutachten:

„Die jeweils einige Minuten andauernden kontinuierlichen Messungen zeigten bei allen Versuchspersonen erhöhte Kohlendioxid-Messwerte unter den MNS-Masken in einem Konzentrationsbereich von ca. 3 - 5 Vol.% auf gleichbleibendem Niveau“

Nach den festgelegten Grenzwerten des Umweltbundesamtes wird der CO-2-Grenzwert bis um das 25-fache überschritten! Und nach den Grenzwerten des Arbeitsschutzes wird der Grenzwert bis um das 10-fachen überschritten. Sie dürften an einem Arbeitsplatz mit solch einer hohen CO2-Konzentration nicht arbeiten – Ihr Chef könnte sich sogar strafbar machen.

 
Erstmalige Studie an Kindern: CO2-Konzentration unter OP- & FFP2-Masken

In einer brandneuen Studie vom 30.06.2021 wurde erstmalig die CO2-Konzentration unter OP- sowie FFP2-Masken bei Kindern untersucht, was hätte längst gemacht werden müssen bevor man den Kindern Masken aufsetzt. Diese Studie wurde nicht, wie man es eigentlich hätte erwarten können, von der Regierung oder dem RKI beauftragt, sondern entstand aus Eigeninitiative von mehreren deutschen Wissenschaftlern.

Der höchstgemessene Wert unter der Maske lag 10-mal über dem zugelassenen Grenzwert. Der niedrigste Wert lag bei dem 3-fachen über dem Grenzwert. Es stellte sich das heraus, was viele Wissenschaftler und Ärzte bereits vermutet haben, umso kleiner das Kind, desto höher die CO2-Konzentration unter der Maske da das Lungenvolumen kleiner ist und somit mehr ausgeatmete „verbrauchte“ Luft aus dem sogenannten „Totraum“ der Maske wieder eingeatmet wird, anstatt frische „unverbrauchte“ Luft.

Der „Totraum“ bezeichnet den leeren Raum zwischen der Maske und dem Gesicht wo die ausgeatmete Luft verbleibt die dann beim nächsten Atemzug wieder eingeatmet wird.

Ebenso konnte auch festgestellt werden, dass es kaum einen Unterschied bei den CO2-Konzentrationen zwischen FFP2- und OP-Masken gibt. Bei beiden wird der Wert um ein Vielfaches überschritten.

 

Was bewirkt eine erhöhte CO2-Konzentration?

Grundsätzlich bewirkt eine erhöhte CO2-Konzentration Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Abgeschlagenheit, Schwitzen, beschleunigte Atmung, beschleunigter Herzschlag, Verwirrtheit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Eine erhöhte CO2-Konzentration wirkt sich schlecht auf unser Gehirn aus und erhöht den Blutdruck.

 

Ein Großteil der Nebenwirkungen wurde auch von einigen Ärzten durch das Maskentragen beobachtet. Auch Eltern berichten immer wieder von Nebenwirkungen bei Ihren Kindern. Obwohl Ärzte immer wieder auf die Nebenwirkungen aufmerksam machen, kümmern sich die Regierung und die zuständigen Institute nicht. Dies ist kein Einzelfall, sondern wurde schon des Öfteren beobachtet, z.B. als das RKI von Obduktionen an Covid-19-Verstorbenen abriet. Oder das man von Obduktionen von Impftoten abrät und jeglicher Zusammenhang abgestritten wird.



Studie – wie wirkt sich das Maskentragen bei Kindern aus?

Eine Studie wertete Nebenwirkungen von knapp 26.000 Kindern aus. Dort wurden folgende Nebenwirkungen beobachtet:

Kopfschmerzen (53,3%), Konzentrationsschwierigkeiten (49,5%), Unwohlsein (42,1%), Beeinträchtigung beim Lernen (38%), Benommenheit oder Müdigkeit (36,5%), Herzrasen (5,6%), Ohnmachtsanfälle (2,2%), Erbrechen (1,9%).

„Weiteres Verhalten“ wurde beobachtet mit „Häufiger gereizt“ (60,4%), „Weniger fröhlich“ (49,3%) sowie „möchte nicht mehr zur Schule“ (44%).

In der Freitexteingabe wurden Nebenwirkungen eingetragen wie Irritationen der Haut, Nasenbluten, Blutigen Lippen usw., aber auch „Ängste, selbst mit Maske zu ersticken sowie vor dem Tod von Angehörigen durch Corona“.

In der Studie gaben 26% der Eltern an, dass ihre Kinder keine Beeinträchtigungen durch das Tragen der Maske haben.


 

Kapitel 3 - Corona-Politik aus rechtlicher Sicht

Themenübersicht

• Was sagen Verfassungsrechtler zu den Einschränkungen?
• Die Impfkampagne verstoßt gegen den Nürnberger Codex und das Heilmittelwerbegesetz
• Lockdowns und unsere Verfassung
• PCR-Tests für diagnostische Zwecke
• Kontaktverbot und unsere Verfassung
• Evidenz von Maskenschutz
• Impfungen verstoßen gegen den Nürnberger Kodex und das Heilmittelwerbegesetz

 

 

Die Grundrechte werden immer weiter eingeschränkt.

Versammlungsverbote, Beherbergungsverbote, Geschäftsschließungen, Spielplatzabsperrungen, Maskenpflicht, Abstandsregeln, Ausgangssperren, teilweise Testpflicht und weiteres. Wie weit kann der Staat gehen? Was ist verhältnismäßig, und was sinnvoll?

 

Was sagen erfahrene Richter, Verfassungsrechter und Rechtsanwälte zu diesen Maßnahmen?

 

Einschätzung des aktuellen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Stephan Harbarth

 

Fangen wir mal bei Prof. Stephan Harbarth an, den aktuellen Präsidenten des höchsten Gerichts in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht.

 

Es gibt immer wieder Menschen, die die aktuelle Situation mit einer Diktatur vergleichen.

Auf die Diktatur-Vorwürfe äußerte sich Prof. Harbarth in einem Artikel vom 10.02.2021 wie folgt:

 

„Wer die Gegenwart als ‘Diktatur’ bezeichnet, relativiert die Naziherrschaft und diffamiert die beste Republik unserer Geschichte“

 

So etwas seien „absurde und bösartige Parolen“, so Harbarth.

 

Gleichzeitig betonte er, Gegner der Corona-Maßnahmen könnten sich nicht auf das im Grundgesetz festgeschriebene Widerstandsrecht berufen. Dieses Recht gebe es nur für den Fall, wenn versucht wird, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen und andere Abhilfe nicht gegeben ist.

 

„Daß dies heute der Fall sein soll, läßt sich nicht ernstlich vertreten“,

 

bekräftigte Harbarth. Legislative und Exekutive seien darum bemüht, der Bedrohungslage durch Corona mit rechtsstaatlichen Mittel zu begegnen. Wenn dabei Grenzen überschritten würden, würden diese von der Judikative korrigiert.

 

Diese Aussagen vom aktuellen Präsidenten des Verfassungsgerichts, stehen im genauen Gegensatz zu den Aussagen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier.

 

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier äußerte sich in einem Interview am 01.04.2020 in dem es um die Corona-Einschränkungen geht wie folgt:

 

                Selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet“

 

Auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung hat er am 21.08.2020 über den staatlichen Umgang mit der Corona-Pandemie einen Text veröffentlicht. Dabei geht es um die ab Mitte März 2020 flächendeckenden Grundrechtseinschränkungen, die für deren Ausmaß und ihrer Tragweite einmalig sind.

 

In dem veröffentlichten Text von Prof. Hans-Jürgen-Papier heißt es u.a.:

 

Ab Mitte März 2020 wurden in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie flächendeckende

Grundrechtsbeschränkungen eingeführt, die in ihrem Ausmaß und in ihrer Tragweite für diese rechtsstaatliche Demokratie bislang einmalig sind. Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen betrafen die allgemeine Handlungsfreiheit und das Grundrecht der Bewegungsfreiheit. Das Verbot, Gottesdienste abzuhalten, schränkte die Religionsfreiheit ein, insbesondere die Freiheit der Religionsausübung. Inhaberinnen und Inhabern von Unternehmen verschiedener Branchen war es durch Betriebsschließungen und -einschränkungen mehr oder weniger nicht möglich, ihre Berufsfreiheit auszuüben. Viele Selbständige unterlagen oder unterliegen quasi einem zeitweiligen Berufsverbot. Dies gilt ebenso für viele künstlerisch Tätige, sodass auch die Kunstfreiheit hier erörtert werden könnte. Durch die weitgehende Schließung der Universitäten war die Forschungs- und Lehrfreiheit eingeschränktt. Angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses weitgehenden Lockdowns stellen sich ferner Fragen der Eigentumsfreiheit

 

Es ist also mehr als offensichtlich, das Grundrechte eingeschränkt werden. Es wundert aber nicht, dass der jetzige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, was Gegenteiliges behauptet. Das wäre dann ja ein Selbstgeständnis, dass er seinen Job nicht richtigmache. Denn es ist sein Job, die Verfassung und Grundrechte zu wahren. Es werden nicht „nur“ Grundrechte verletzt, sondern auch gegen den Nürnberger Kodex und das Heilmittelwerbegesetz (dazu mehr weiter unten unter „Impfungen verstoßen gegen den Nürnberger Kodex und das Heilmittelwerbegesetz“).

 

Prof. Harbarth hat sich bereits in der Vergangenheit keinen guten Ruf gemacht. Er war in mehrere Skandale verwickelt, und sogar die Frage ob er überhaupt in das Bundesverfassungsgericht eingesetzt werden darf, wurde aufgrund von Interessenskonflikten stark kritisiert.  Auch ist nicht nachvollziehbar woher und wie seine Millionen-Einträge in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in der er nebenbei als Anwalt tätig war, zustande kamen.

 

Auch gibt es Verbindungen von seiner damaligen Kanzlei „Shearman & Sterling“ zu Cum-Ex-Geschäften die in einem Zeitraum auftraten als er dort tätig war. In einem T-Online-Beitrag heißt es:

 

„2000 steigt er bei der Großkanzlei Shearman & Sterling LLP ein. Seine Zeit dort fällt in die Jahre, als auch dort die Cum-Ex-Modelle ausgetüftelt werden. Um den Staat auszuplündern“

 

Es ist schon sehr erstaunlich, wie jemand mit solch einer Vergangenheit die höchste Richterliche Position einnehmen konnte.

 

 

Was sagen andere Verfassungsrechtler und Richter zu den Grundrechtseinschränkungen?

 

Ein Berliner Richter hatte am 12.2020 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ein Ausschnitt:

 

"Durch die Pandemiebekämpfung sind über 80 Prozent aller Grundrechte betroffen. Die müssen alle abgewogen werden, und diese Abwägung sehe ich nicht."

 

Mehr Infos zur Verfassungsbeschwerde finden sie hier, und die Originale Verfassungsbeschwerde hier.

 
 

 Strafverteidiger Prof Strate zu Grundrechtseinschränkungen: Rechtsstaat am Ende
Der bekannte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gerhard Strate äußerte sich kritisch zu der Corona-Politik. In einer Arte-Dokumentation „Sicherheit Kontra Freiheit“ aus dem Jahr 2020 äußerte er sich wie folgt:

 

"Der Rechtsstaat lebt von den Grundrechten die im Wesensgehalt nicht durch staatliche Anordnungen berührt und eingeschränkt werden dürfen. Und wenn wir das hinnehmen, was jetzt im Moment an Einschränkungen stattfindet, hinnehmen auf längere Dauer, dann sind wir mit dem Rechtsstaat wirklich am Ende.“

 

 
 

 Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung
Am 18.08.2020 veröffentlichte der Rechtswissenschaftler Prof. Dietrich Murswiek eine Stellungname „Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung“ für die Enquete-Kommission  17/2  „Corona-Pandemie“  des  Landtags Rheinland-Pfalz

Die Stellungnahme finden Sie hier.

 

 

 Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte: es gab nie eine Überlastung des Gesundheitssystems

Auch das Netzwerk „Kritische Richter und Staatsanwälte“ (KRiStA) äußert sich kritisch zu der Corona-Politik.

Eine Stellungnahme des Netzwerks vom 09.06.2021 macht deutlich, dass eine Überlastung des Gesundheitssystem zu keiner Zeit gegeben war, was neuerdings das Bundesrechnungshof erfasst hat.

 

Es folgen Ausschnitte aus der Stellungnahme zum Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 09.06.2021 – vom ehem. Richter Dr. Manfred Kölsch:

 

Aus juristischer Sicht stellt die Einführung des § 28b IfSG mit dem am 23.4.2021 in Kraft getretenen 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (sogenannte Bundesnotbremse) den schwersten Grundrechtseingriff dar.

Schon durch die vorangegangenen Einschränkungen der Grundrechte ist unübersehbar der Bildungsverlust der Schüler, stehen Millionen in ihrer Entwicklungsmöglichkeit geschädigter, in Unzahl psychisch beeinträchtigter und auch körperlich misshandelter Kinder. Unter der Vielzahl der Geschädigten sind die Kinder hier hervorgehoben, weil es um die Zukunft unserer Gesellschaft geht. Aber auch die Kunstszene liegt am Boden, Tausende mittelständischer Unternehmen stehen vor dem Ruin.

Durch die Einführung des § 28b IfSG wurde der Föderalismus zu Grabe getragen und der durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierte individuelle Rechtsschutz gegen diese Maßnahmen aufgehoben. In der praktischen Durchführung der Maßnahmen steht die Gewaltenteilung nur noch auf dem Papier. Die Gerichte und öffentlichen Medien haben sich ganz überwiegend als Kontrollinstanzen verabschiedet.

Alle die hier nur angedeuteten Maßnahmen mit ihren unverhältnismäßigen Folgen wurden offiziell damit begründet, man wolle die Infektionskurve abflachen. Die Intensivstationen seien schon überlastet. Es müsse die Situation vermieden werden, dass nicht jedem beatmungsbedürftigen Patienten ein Beatmungsgerät zur Verfügung steht. Auswahlentscheidungen, wer noch behandelt werden könne und wem man unbehandelt seinem Schicksal überlassen müsse (Triage) stünden bevor. Der Schwerpunkt der Argumentation verlagerte sich mehr und mehr auf steigende Zahlen von „Corona-Toten“ und schweren Krankheitsverläufen für den Fall, dass die Intensivbetten nicht erhöht würden.

 
Die Stellungnahme des BRH zeigt mit der erforderlichen Deutlichkeit die Unwahrheit der Argumentationskette, die für vom BRH behandelte Einzelmaßnahmen sowie die Lockdowns als Ganzes identisch ist.

Der BRH stellt fest (S. 26/27), dass die Intensivstationen im Jahre 2020 nur zu 68,6 % ausgelastet waren. Patienten, die an Covid-19 erkrankten, belegten im Jahre 2020 durchschnittlich 2 % der Krankenhausbetten und 4 % der Intensivbetten. Eine Überlastung der Intensivstationen gab es zu keiner Zeit.

Der Bericht des BRH legt nahe, dass es zwischen den politisch Verantwortlichen und den Krankenhäusern bzw. Apotheken ein kollusives Zusammenwirken gab. Dieses war jedoch nicht darauf gerichtet, den Bürger optimal vor  pandemischen Folgen eines Virus zu schützen. Unter dem von den verantwortlichen Politikern ausgebreiteten Mantel der angeblichen Virusbekämpfung ging es vielmehr um die Befriedigung handgreiflicher wirtschaftlicher Partikularinteressen, nämlich von Krankenhäusern und Apotheken. Teilweise wussten die verantwortlichen Politiker von diesen Machenschaften, im Übrigen hätten sie diese durchschauen können, wenn sie nicht grob fahrlässig „weggesehen“ hätten.

 

Weiter unter Punkt 2 heißt es:

 

Der BRH bemängelt, dass die weitere Voraussetzung für die Auszahlung von Ausgleichszahlungen, die 7-Tage-Inzidenz, immer weiter aufgeweicht worden sei. Aus Sicht des BRH ist das nachvollziehbar, wurde  diese je 100.000 Einwohner geltende Inzidenz doch von 70 auf 50 gesenkt (in der VO vom 7.4.2021). Bei einer Inzidenz von 50 ist eine Überlastung der Intensivstationen wegen Covid-19-Kranken ausgeschlossen. Damit entfallen die Ansprüche der Krankenhäuser auf Zahlung eines einmaligen Zuschusses für jedes geschaffene Intensivbett und auf laufende Ausgleichszahlungen.

 

Obwohl der 7-Tage-Inzidenzwert im März unter 70 gefallen war, treten  Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder mit ihrem Beschluss vom 22.3.2021 vor die Bevölkerung und behaupteten, dass neue intensivmedizinische Betten geschaffen werden müssten (S. 30/31). Eine offensichtliche Falschinformation, waren doch schon Gelder für 13.722 neue Intensivbetten ausgezahlt (vgl. oben S. 5) und die Intensivbetten von den Krankhäuser reduziert worden. Im Durchschnitt waren in 2020 nur 4 % der Intensivbetten mit an Covid-19-Erkrankten belegt.

 

Der BRH thematisiert nicht, dass die Inzidenzwerte keine nachvollziehbare Voraussetzung für die Begründetheit von Ausgleichszahlungen sind; ebenso wenig wie für den Lockdown  als solchen.

 

Der auf  PCR-Tests beruhende Inzidenzwert kann nicht nachweisen, ob in einer Probe lebendiges, vermehrungsfähiges Virusmaterial vorliegt, ob der Getestete krank ist, war oder werden wird; ob von dem Getesteten Ansteckungsrisiken ausgehen. Bei diesem Wert handelt es sich um ein von dem RKI und dem BMG manipulierbares Instrument. Dies schon deswegen, weil die Höhe des Wertes nicht nur vom verwendeten Testmaterial, sondern auch von der Anzahl der durchgeführten Tests abhängt (siehe dazu die offizielle Verlautbarung der WHO unter https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 sowie die neue Studie der Universität Duisburg-Essen – eine erste Pressemeldung dazu ist zu finden unter https://www.uni-due.de/2021-06-18-studie-aussagekraft-von-pcr-tests).

 
 

Impfungen verstoßen gegen den Nürnberger Kodex und das Heilmittelwerbegesetz


Nürnberger Codex
Was ist der Nürnberger Codex?

 

Auszug aus Wikipedia (Stand 05.08.2021):

Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen

„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.[1][2]

Schauen wir uns mal einige Punkte aus dem Nürnberger Codex mit Blick auf die Corona-Auswirkungen an:

Gewalt
: Menschen werden fixiert und gegen ihren Willen geimpft, siehe Video aus einem Berliner Altenheim.

Betrug, List und Vortäuschung: es wird vorgetäuscht, die Impfungen wirken sehr gut, und verhindern eine Infektion sowie eine Weitergabe des Virus, was beides nicht der Fall ist (siehe hier und hier). Zurückgewinn der Grundrechte - wenn Ihr Euch Impfen lasst, könnt ihr wieder alles machen und unbeschwert leben, was größtenteils nicht stimmt da auch die Geimpften einen Großteil der Maßnahmen weiter einhalten muss. Ebenfalls wird vorgetäuscht, dass Covid-19 sehr gefährlich sei und quasi jeder gefährdet ist.

Druck: Ungeimpfte müssen sich testen lassen und die Tests demnächst auch selber finanzieren. Sie werden teilweise am normalen Leben ausgeschlossen und Grundrechte eingeschränkt. Menschen mit viel Kundenkontakt, z.B. Ärzte, Lehrer, Kindergärtner usw. werden teilweise aufgefordert sich impfen zu lassen.


[…] dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“: es wird nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt, es wird nicht aufgeklärt das es sich um eine nicht ausreichend erforschte Impfung handelt und wie sie funktioniert.

 

Aufgrund dieser offensichtlichen Verstoße gegen den Nürnberger Kodex, ist ein Vergleich zur damaligen Nazizeit, durchaus gerechtfertigt. Trotzdem wir dies oft als Unsinn abgetan.

 

Heilmittelwerbegesetz

Was ist das Heilmittelwerbegesetz?

 

Auszug aus Wikipedia (Stand 05.08.2021)

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den Berufsordnungen den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Es gilt für die Hersteller und Anbieter von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Leistungserbringer, u. a. Krankenhäuser, Apotheken und – in eingeschränktem Umfang – Ärzte.[1]

Das Heilmittelwerbegesetz soll in erster Linie Gefahren begegnen, die der Gesundheit des Einzelnen und den Gesundheitsinteressen der Allgemeinheit durch unsachgemäße Selbstmedikation unabhängig davon drohen, ob sie im Einzelfall wirklich eintreten. Die Werbeverbote des Heilmittelwerbegesetzes sollen verhindern, dass kranke Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen beim Arzneimittelgebrauch verleitet werden.

Unter „
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) §4“ steht u.a.:

 

(1) Jede Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes muß folgende Angaben enthalten:

1.

den Namen oder die Firma und den Sitz des pharmazeutischen Unternehmers,

2.

die Bezeichnung des Arzneimittels,

3.

die Zusammensetzung des Arzneimittels gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe d des Arzneimittelgesetzes,

4.

die Anwendungsgebiete,

5.

die Gegenanzeigen,

6.

die Nebenwirkungen,

7.

Warnhinweise, soweit sie für die Kennzeichnung der Behältnisse und äußeren Umhüllungen vorgeschrieben sind,

7a.

bei Arzneimitteln, die nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, der Hinweis "Verschreibungspflichtig",

8.

die Wartezeit bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.

 

Da nicht genau angegeben wird was exakt in den Impfdosen enthalten ist, verstößt es gegen Punkt 3. Es wird nicht genügend über die Gegenanzeichen aufgeklärt, auftretende Beschwerden werden oft kleingeredet und als „normal“ oder sogar als gut bewertet („das heißt, dass der Impfstoff wirkt“) obwohl es keine ausreichenden Untersuchungen dazu gibt), was gegen den Punkt 5 verstößt.

 

Aufgrund des wenigen Aufklären von Nebenwirkungen, wird gegen Punkt 6 verstoßen.

 

 

Auch Irreführende Werbung oder Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel ist grundsätzlich verboten, Auszug aus Wikipedia:

Irreführende Werbung[7] oder Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel[8] ist generell verboten.

Da alle Covid-impfstoffe bloß eine Notzulassung erhalten haben, dürfte dafür nicht geworben werden! Egal ob man ein Befürworter oder Gegner dieser neuartigen Impfstoffe ist, es darf auf keinen Fall für nicht zugelassene Arzneimittel geworben werden.

 

 

Unter Laienwerbung steht in Wikipedia folgendes:

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf außerhalb von Fachkreisen nicht geworben werden. § 11 HWG[9] enthält darüber hinaus einen Katalog von Werbeaussagen, -inhalten und -maßnahmen, die in der Werbung mit Arzneimitteln außerhalb der Fachkreise generell untersagt sind. Dazu gehört z. B.

·         das Verbot der Werbung mit Empfehlungen durch Wissenschaftler, im Gesundheitsbereich tätige Personen oder Prominente,

·         das Verbot der Wiedergabe von Krankengeschichten, sofern diese missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind,

·         das Verbot der Abbildung von Vorher-Nachher-Darstellungen oder von Krankheitssymptomen, sofern diese Abbildungen missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind,

·         das Verbot von Werbeaussagen, die nahelegen, dass sich die Gesundheit bei Nichtverwenden eines Produkts verschlechtert,

oder

·         das Verbot der Werbung mit Preisausschreiben oder Verlosungen, sofern diese einer unzweckmäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten.

Im Jahr 2012 erfuhr das HWG hinsichtlich dieses Kataloges einige wesentliche Neuerungen.[10] Dabei wurden Vorher-Nachher-Darstellungen und Krankengeschichten – bis dato komplett verboten – mit der Maßgabe erlaubt, dass sie nicht missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sein dürfen. Außerdem wurden die folgenden, bis dato geltenden Verbote aufgehoben:

·         das Verbot der Werbung mit Ärzten oder Apothekern in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihres Berufs,

·         das Verbot der Werbung mit Angaben, wonach das Produkt oder die Behandlung ärztlich, zahnärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird

·         das Verbot der Werbung mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind,

und

·         das Verbot von Veröffentlichungen, die zu Selbstdiagnosen verleiten könnten.

 

Im Folgenden sind einige Anmerkungen zu den oben aufgelisteten Punkten in Bezug auf die aktuelle Corona-Situation:

         das Verbot der Werbung mit Empfehlungen durch Wissenschaftler, im Gesundheitsbereich tätige Personen oder Prominente,

Ich muss bei diesem Punkt immer an die „Deutschland Krempelt die Arme hoch“-Kampagne denken, mit Plakaten von Prominenten wie Günter Jauch die überall zu sehen waren um für die Impfungen zu werben.

 

 

         das Verbot der Wiedergabe von Krankengeschichten, sofern diese missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind,

Wer erinnert sich nicht an die ganzen schockierenden Bilder aus Italien, von schwerkranken Menschen, mit Aufnahmen aus den Krankenhäusern?

 

         das Verbot der Abbildung von Vorher-Nachher-Darstellungen oder von Krankheitssymptomen, sofern diese Abbildungen missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind,

Was viele Leute zur Ersten Welle stark schockierte, waren u.a. die vielen Toten in Italien, oder die schweren Lungenschäden die Tag und Nacht im TV zu sehen waren. Diese Panik könnte man auch mit ganz anderen und häufigeren Atemwegserkrankungen genauso tun. Auch die Erzählung von „Long-Covid“ wovor bereits nach kurzer Zeit Angst gemacht wurde, was zu diesem Zeitpunkt gar nicht erwiesen werden konnte, sondern erst nach einem langen (engl. „Long“) Zeitraum.

 

 

         das Verbot von Werbeaussagen, die nahelegen, dass sich die Gesundheit bei Nichtverwenden eines Produkts verschlechtert,

Es wird immer wieder in allen Medien gedroht, dass irgendwann jeder von Corona-Betroffen sein wird, und man sich durch Impfungen schützen soll, damit man nicht krank wird.

 

 

         das Verbot der Werbung mit Preisausschreiben oder Verlosungen, sofern diese einer unzweckmäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten.

Man hat sich überlegt, wie man die Leute dazu verführen kann sich impfen zu lassen. Wer sich impfen ließe, kann z.B. bis zu 2 Million Euro im Lotto gewinnen (hier), oder bekommt eine Brautwurst umsonst (hier), um nur mal ein paar Beispiele zu nennen.

 

 

Unter „Verbot von Werbegeschenken“ steht noch:

Eine weitere wichtige Bestimmung enthält § 7 HWG,[11] der Zuwendungen und sonstige Werbegaben zu Zwecken der Arzneimittelwerbung untersagt, soweit von sehr eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen wird. Eine Ausnahme ist die Abgabe von Zuwendungen und sonstige Werbegaben, soweit es sich um geringwertige Kleinigkeiten handelt. Die Grenze der Geringwertigkeit wird aber bereits bei einem Wert von über 1 Euro überschritten.[12]

Nach § 12 HWG[13] wird die Werbung für Behandlungen verboten, die sich auf die Linderung bzw. Beseitigung von bestimmten Krankheiten bei Menschen (Anlage Abschnitt A, z. B. nach IfSG meldepflichtige Krankheiten, Krebserkrankungen usw.) oder Tieren (Anlage Abschnitt B, z. B. Krankheiten gemäß TierSAnzV und TierKrMeldeV, Krebserkrankungen, Koliken bei Pferden und Rindern usw.) beziehen.

Auch hier wieder sollte selbst für jedem nicht-Juristen klar waren, dass ein gratis Lottospiel oder eine Brautwurst für eine Impfung klar gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Umso erschreckender ist der wenige Widerstand aus Seiten der Richterschaft.

 

 

Lockdowns sind Verfassungswidrig

 
Ein Zivilgericht in Rom hat Ende des Jahres 2020 Lockdown für Verfassungswidrig erklärt.
 

Einen Artikel dazu finden Sie hier.

 

PCR-Tests für diagnostische Zwecke ungeeignet


Die PCR-Tests sind rein wissenschaftlich nie in der Lage gewesen eine Infektion nachzuweisen. Es werden in der Regel nur die RNA des Spike-Proteins des Virus (das sind die vielen „Spitzen“ auf der Viruskugel) gefunden. Die Tests unterscheiden nicht zwischen ganzem Virus oder nur Bruchteile des Virus und sie können ebenso wenig zwischen lebendigem (vermehrungsfähigem) oder totem Virus unterscheiden. Wissenschaftler machen da seit Anfang der Corona-Krise darauf aufmerksam, stoßen aber auf taube Ohren. Mittlerweile sagt selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass die Tests nicht zur Diagnose dienen und man die Werte richtig interpretieren muss. Außerdem solle man keine symptomlosen Menschen testen, sondern nur welche die Symptome haben.

 

Im Laufe der Zeit haben mehrere Gerichte dies bestätigt.

 
11.11.2020 - Portugiesisches Berufungsgericht: PCR-Tests unzuverlässig

Als erstes hat ein Portugiesisches Berufungsgericht die PCR-Tests für unzuverlässig erklärt und die Quarantänemaßnahmen aufgehoben.

 

Einen Artikel dazu finden Sie hier, und das Original-Urteil hier.

 

 
24.03.2021 - Wiener Verwaltungsgericht: PCR-Tests nicht für Diagnose geeignet

Als nächstes Gericht, hat ein Wiener Verwaltungsgericht die PCR-Tests für diagnostische Zwecke als unzulässig und die Corona-Maßnahmen sowie Demo-Verbote für rechtswidrig erklärt.

Einen Artikel dazu finden Sie hier, und das Original-Urteil hier.

 
 

 Rechtswissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Schwab: Probleme der PCR-Tests

Der Rechtswissenschaftler und Universitätsprofessor Martin Schwab, der sich auch eng mit der Stiftung „Corona Ausschuss“ austauscht die aus einer Gruppe von Anwälten besteht, die sich mit der Corona-Krise beschäftigen, weist immer wieder auf schwerwiegende rechtliche Probleme wie dem Inzidenzwert, dem PCR-Test und anderes hin.
Einiges dazu gibt es z.B. hier zu lesen. Einige Ausschnitte aus dem Artikel:

"Die einzige Tatbestandsvoraussetzung dafür, dass kraft Gesetzes ohne zwischengeschalteten Vollzugsakt drastische Beschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, der Grundrechte, greifen, ist eine Zahl, die vom Robert Koch-Institut verkündet wird. Das zwingt mich zu der Frage: Was ist denn eigentlich die Verkündung des Inzidenzwerts? Die Ansage, das Gericht überprüft nicht, ob das Robert Koch-Institut den Inzidenzwert zutreffend ermittelt hat, ist eine Verletzung von Grundgesetz Artikel 19, Absatz 4. Die Voraussetzung der Grundrechtseingriffe unterliegen (...) der vollen richterlichen Kontrolle."

 

Und

 

In dieser Definition wird nicht nach der Vermehrungsfähigkeit des Erregers gefragt, betonte Schwab. Diese ist bekanntermaßen nicht durch PCR-Tests und Antigentests unmittelbar nachweisbar. Für die PCR-Tests dokumentiert dies unter anderem ein amtliches Schriftstück des Berliner Abgeordnetenhauses (Drucksache 18/25212), in dem der Berliner Senat bestätigt, dass ein PCR-Test nicht zwischen einem "vermehrungsfähigen" und einem "nicht-vermehrungsfähigen" Virus unterscheiden kann.

 

Auch im Epidemiologischen Bulletin 39/2020 des RKI heiße es: "Dass man in Anbetracht der vorgefundenen Studienlage das Virus auch Wochen nach überstandener Infektion, also wenn sich schon gar nichts mehr vermehrt, noch immer im Abstrich nachweisen kann. Das heißt, diese Person ist nicht mehr ansteckungsfähig. Das steht da ausdrücklich drin."

 

Unter den Autoren dieser Information ist der Präsident des RKI, Prof. Lothar Wieler, gelistet.

 

"Herr Wieler weiß also ganz genau, dass ein Labortest kein vermehrungsfähiges Agens nachweist. Weil er an dieser Publikation mitgewirkt hat."

 

 

Kontaktverbot

 
11.01.2021 - Amtsgericht Weimar: Kontaktverbot im Frühjahr ist Verfassungswidrig - keine Evidenz für die Maßnahmen

Einen Artikel dazu finden Sie hier, und das Original-Urteil hier.


 

Masken haben kaum Evidenz

 
Das Weimarer Amtsgericht hebt die Maskenpflicht und Abstandsregeln in Schulen auf: keine Evidenz für den Nutzen von Masken

Auf Anregung einer Mutter hatte der Weimarer Amtsrichter am 08.04.2021 in einem Kindeswohlverfahren (gemäß 1666 BGB) zwei Schulen verboten den Schülern vorzuschreiben eine Maske zu tragen. Sein Urteil hatte er wissenschaftlich begründet. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Immunologin, Humanbiologin und Zellbiologin Apl.-Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

 

Einen Artikel dazu finden Sie hier, und das Original-Urteil hier.

 
Folgen des Urteils:


26.04.2021: Hausdurchsuchung beim Weimarer Amtsrichter wegen Masken-Urteil

Aufgrund des wissenschaftlich belegten Urteils des Weimarers Richters, wurde am 26.04.2021 eine Hausdurchsuchung in seinem Büro, seinen privaten Räumlichkeiten und seinem Auto durchgeführt. Ebenfalls wurde sein Handy beschlagnahmt.

Einen Artikel dazu finden Sie hier.

 
29.06.2021: Erneute Hausdurchsuchung beim Weimarer Richter sowie mehreren Gutachtern

Am 29.06.2021 erfolgt eine zweite Hausdurchsuchung bei demselben Richter, einem weiteren Richter Matthias Guerick, sowie bei mindestens 6 weiteren Personen. Zu den weiteren Personen gehören die drei Wissenschaftler die beim Masken-Prozess als Gutachter mitgemacht haben sowie die Mutter von den zwei Kindern die von der Maskenpflicht befreit wurden. Handys, Computer sowie Unterlagen wurden beschlagnahmt. Der Vorwurf gegen den Weimarer Richter lautet: Rechtsbeugung.

Einen Artikel dazu finden Sie hier.

 
Hausdurchsuchung bei dem kritischen Wissenschaftler Professor Dr. Hockertz

Es gab eine Hausdurchsuchung bei dem kritischen Wissenschaftler Prof. Dr.  rer. nat. Hockertz – Impfstoffexperte, Toxikologe, Immunologe, Pharmakologe und Biologe, ehem. Direktor des Instituts für experimentelle Medizin im Universitätskrankenhaus Eppendorf.
Nach neuen Erkenntnissen ging die Hausdurchsuchung von der Steuerfahndung aus. Prof. Hockertz und sein Anwalt jedoch gehen davon aus, dass die Hausdurchsuchung politisch motiviert war.

Einen Artikel dazu finden Sie hier, sowie ein Update hier.

 

 

 

Die Letzte Hoffnung liegt bei den Richtern, auf die Politiker können wir schon lange nicht mehr hoffen.

 

 

 

Quellen

Quellen des ersten Kapitels:

https://de.wikipedia.org/wiki/Polymerase-Kettenreaktion

https://statistikguru.de/lexikon/sensitivitaet-und-spezifitaet.html

https://novustat.com/statistik-blog/sensitivitaet-spezifitaet-praevalenz.html

https://www.enverdis.com/de/sensitivitat-spezifitaet/

https://www.netdoktor.de/krankheiten/covid-19/pcr-test

https://www.tagesschau.de/inland/rki-zahlen-samstag-105.html

Untersuchungsergebnisse von 22 Wissenschaftlern die die Drosten-PCR-Studie analysierten
https://cormandrostenreview.com/report/

Portugiesisches Berufungsgericht zum PCR-Test
drive.google.com/file/d/1t1b01H0Jd4hsMU7V1vy70yr8s3jlBedr/view

Video: Kritik vom Wissenschaftler Prof. Dr. Schrappe
https://www.bitchute.com/video/mA1YFnDQBWP3/


Quellen des dritten Kapitels:

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Harbarth wehrt Diktatur-Vergleiche ab
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/harbarth-beste-republik/

 

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier äußert sich kritisch zu den Grundrechtseinschränkungen
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-grundrechte-freiheit-verfassungsgericht-hans-juergen-papier-1.4864792?reduced=true/

 

Prof. Papier zum Umgang der Corona-Pandemie und Grundrechteinschränkungen. Vom 21.08.2020
https://www.bpb.de/apuz/314341/verfassungsrechtliche-perspektiven

 

Originale Verfassungsbeschwerde vom Dezember 2020 eines Berliner Richters gegen die Grundrechtseinschränkungen
https://2020news.de/wp-content/uploads/2020/12/Verfassungsbeschwerde-Richter-anonym-30122020.pdf

Ein Artikel über die Verfassungsbeschwerde des Berliner Richters
https://de.rt.com/inland/114299-berliner-richter-reicht-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-ein/

 

Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Prof. Murswiek "Verfassungsrechtliche Probleme der Corona-Bekämpfung" vom 18.08.2020
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf

 

Stellungnahme des Netzwerks "Kritische Richter und Staatsanwälte", keine Überlastung des Gesundheitssystems
https://netzwerkkrista.de/2021/06/18/stellungnahme-zum-bericht-des-bundesrechnungshofs-nach-%c2%a7-88-abs-2-bho-an-den-haushaltsausschuss-des-deutschen-bundestages-vom-9-6-2021-von-dr-manfred-koelsch/

 

Ein Zivilgericht in Rom hat Ende 2020 den Lockdown für Verfassungswidrig erklärt
https://tkp.at/2020/12/25/zivilgericht-in-rom-giuseppe-conte-handelt-mit-lockdown-ausserhalb-des-gesetzes-und-verfassungswidrig/

 

Original-Urteil vom Portugiesisches Berufungsgericht befindet PCR-Tests als unzuverlässig.
http://www.dgsi.pt/jtrl.nsf/33182fc732316039802565fa00497eec/79d6ba338dcbe5e28025861f003e7b30

Ein Deutschsprachiger Artikel über das portugiesische Berufungsgericht
https://tkp.at/2020/11/17/portugiesisches-berufungsgericht-haelt-pcr-tests-fuer-unzuverlaessig-und-hebt-quarantaene-auf/

 

Original-Urteil vom Wiener Verwaltungsgericht: PCR-Tests für Diagnose nicht geeignet, und Demoverbote sind rechtswidrig
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf

Ein deutschsprachiger Artikel über das Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts zum PCR-Test:
https://respekt.plus/verwaltungsgericht-wien-erklaert-corona-massnahmen-und-demo-verbote-fuer-rechtwidrig-pcr-test-fuer-diagnostik-ungeeignet/

 

Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Schwab über die Probleme der PCR-Tests
https://www.extremnews.com/berichte/vermischtes/be6a183624e370e

 

Original-Urteil vom Amtsgericht Weimar: Kontakt im Frühjahr verfassungswidrig, keine Evidenz für Maßnahmen
https://www.debier.de/kontaktverbot-verfassungswidrig/
 

Deutschsprachiger Artikel über Weimarer Urteil:
https://www.welt.de/regionales/thueringen/article224705147/Gericht-Kontaktverbot-vom-Fruehjahr-verfassungswidrig.html/

 

Original-Urteil vom Weimarer Amtsgericht; Aufhebung von Maskenpflicht und Abstandregeln in Schulen; keine Evidenz
https://openjur.de/u/2334639.html

Deutschsprachiger Artikel über das Weimarer Urteil
https://www.anwalt.de/rechtstipps/amtsgericht-weimar-beschluss-vom-08-04-2021-analysiert-maskenpflicht-und-testzwang-in-schulen-verfassungswidrig-pcr-tests-und-schnelltests-ungeeignet-187735.html

 

Hausdurchsuchung beim Weimarer Masken-Urteil
https://2020news.de/hausdurchsuchung-bei-weimarer-sensationsrichter/

 

Erneute Hausdurchsuchung beim Weimarer Richter sowie einem weiteren Richter und mehreren Wissenschaftlichen Gutachtern
https://2020news.de/staatsanwaltschaft-erfurt-macht-selbst-vor-bundestagskandidaten-nicht-halt-sechs-hausdurchsuchungen-gleichzeitig-wegen-sensationsurteil/

 

Hausdurchsuchung beim kritischen Wissenschaftler und Impfstoffexperte Prof. Hockertz
https://corona-blog.net/2021/06/18/durchsuchung-und-beschlagnahmung-bei-prof-dr-hockertz/
https://corona-blog.net/2021/06/20/prof-hockertz-der-grund-hinter-der-hausdurchsuchung/

 

Ex-Verfassungsrichter hält Impfpriorisierung für verfassungswidrig
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-01/51682318-ex-verfassungsrichter-haelt-impfpriorisierung-fuer-verfassungswidrig-003.htmhier

Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG) - § 4
https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__4.html


Israel: die Hälfte der Schwererkrankten Patienten ist doppelt geimpft
https://www.businessinsider.de/wissenschaft/gesundheit/corona-in-israels-kliniken-haelfte-der-schwer-erkrankten-ist-doppelt-geimpft-p9/
 

https://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex

 

Video: Geimpfte sind genauso ansteckend wie Ungeimpfte (WELT-Artikel)
https://vk.com/wall508824660_1493

 

Video: Arte-Dokumentation "Sicherheit Kontra Freiheit" von 2020
https://rumble.com/vft6yx-corona-sicherheit-kontra-freiheit-deutsche-franzosen-und-schweden-in-der-kr.html

 


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